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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 173/16   

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https://dejure.org/2019,85509
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 173/16 (https://dejure.org/2019,85509)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.02.2019 - L 3 U 173/16 (https://dejure.org/2019,85509)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - L 3 U 173/16 (https://dejure.org/2019,85509)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 173/16
    Anhaltspunkte für die Bemessung der MdE im Einzelfall bilden die so genannten Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen herausgebildet haben (vgl hierzu BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R, juris mwN).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 173/16
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 173/16
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit (nicht allerdings die bloße Möglichkeit), die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 173/16
    Entgegen der gängigen Praxis der Unfallversicherungsträger, bei Ablehnung eines Versicherungsfalls ohne nähere Konkretisierung "Ansprüche auf Leistungen" zu verneinen und damit nur allgemein die Folgerungen zu beschreiben, die sich aus der Nichtanerkennung eines Arbeitsunfalls ergeben (vgl dazu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R, juris), hat die Beklagte aber zugleich ausdrücklich die Gewährung einer Verletztenrente abgelehnt.
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